
Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen die katholische Kirche und gegen Kardinal Meisner
In dieser Woche wurde gegen die katholische Kirche und den Kölner Bischof, Kardinal Meisner, Strafanzeige wegen Volksverhetzung auf Grund seiner umstrittenen Allerheiligenpredigt am Sonntag, den 1.11.2009, gestellt.
Kardinal Meißner stellte in seiner Predigt wissenschaftlich atheistisch denkende Menschen auf eine Stufe mit Kriegsverbrechern und Massenmördern, hieß es unter anderem in der Anzeigenbegründung eines Naturwissenschaftlers aus Sachsen-Anhalt. Die Strafanzeige gegen die katholische Kirche richte sich nicht gegen Menschen katholischer Konfession, sondern allein gegen die Institution der katholischen Kirche. Die Anzeige gegen die katholische Kirche würde nur zurückgezogen, wenn sich Papst Benedikt XVI von den unhaltbaren Äußerungen Kardinal Meisners öffentlich distanziere.
Die beiden Strafanzeigen wurden im Revierkommissariat Wolmirstedt, nahe Magdeburg, eingereicht.
Die beiden Anzeigen wurden heute, den 3.11.2009, per Post an das Revierkommissariat gesendet und werden vermutlich bis spätestens Freitag der Behörde vorliegen.
Ein anonymer Kommentator auf Atheist Media Blog
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4. November 2009 um 21:11
Da bin ich ja mal gespannt!
4. November 2009 um 21:42
wie cool ist das denn!! mit entsprechenden Kontakten haett ich das auch überlegt.
4. November 2009 um 22:01
Mein Lob dazu!
Aber ich kann euch jetzt schon sagen wie das ausgeht:
Eine Predigt ist keine private Meinungsäußerung und außerdem besonders durch Religions- und Meinungsfreiheit geschützt. (Wo kämen wir denn hin, wenn jeder der Kirche das Wort verbieten wollte) usw.
Aber trotz meinen pessimistischen Aussagen nochmal:
Sehr gut gemacht!
4. November 2009 um 22:04
Frage: Wäre es damit rechtlich zulässig und sprachlich korrekt, Meisner als „mutmaßlichen Volksverhetzer“ zu bezeichnen?
4. November 2009 um 22:10
Kommt schon… glaubt ihr das ernst ? Ohne Quellenangabe, ohne irgendeiner Verifizierung und ohne einen Namen ? Mit etwas Glück kann man dies doch gerade mal als schwache Satire durchgehen lassen, doch auch dafür fehlt der richtige Biss
.
Ich vermute, der anonyme Poster lacht sich gerade in’s Fäustchen.
Warten wir mal ab, ob sich diese News irgendwie bewahrheiten sollte. Vorher unterlasse ich meine Jubelschreie erst einmal
.
4. November 2009 um 22:13
Ich bin auch sehr gespannt, wie sich das entwickelt.
Und wenn es wie bei Bischof Müller vs. Schmidt-Salomon wieder bei einem Freispruch wegen „geistiger Unzurechnugsfähigkeit“ bleibt, dann ist das doch wenigstens ein gutes Zeichen.
Denn jetzt werden immer mehr Leute besser aufpassen, was die Männer in Frauenkleidern in der Kirche von sich geben. Und mehr und mehr Leute werden sie dafür zur Rechenschaft ziehen, was sie sagen. Ich liebe diesen Gedanken!
5. November 2009 um 00:50
Mir würde -vorausgesetzt, die Meldung ist keine Ente- diese Klausel nicht gefallen:
„Die Anzeige gegen die katholische Kirche würde nur zurückgezogen, wenn sich Papst Benedikt XVI von den unhaltbaren Äußerungen Kardinal Meisners öffentlich distanziere.“
Damit könnte Ratze mal wieder durch Lippenbekenntnisse den Kopf eines seiner Untertanen aus der Schlinge ziehen.
5. November 2009 um 01:05
@olyly
Ich stimme Dir zu. Zwar hat sich unser Pappa Ratzi so gut wie niemals entschuldigt, aber ‘ne kurze Zeile über die „Fehlbarkeit“ eines Kardinals darf nicht reichen, um weitere zukünftige Nazikeulen zu rechtfertigen.
Meisner lernt absolut gar nichts aus seinen Fehlern und er wird die exakt selben Hass- und Hetzreden immer wieder aufführen. Er wurde schon damals darauf aufmerksam gemacht und er war blind. Er hat heute ebenfalls Paroli abbekommen und bleibt blind. Und er wird auch in Zukunft mit solchen Äußerungen auf sich aufmerksam machen… und bleibt weiterhin blind. Der Kerl benötigt dringendst einen Jesus, der ihm das Augenlicht zurückgibt !
Wäre Meisner ein Journalist, so wäre er achtkant aus seinem Job gekündigt worden. Aber da die Kirche ja solche „gottgefällige Äußerungen“, die die Menschen „wachrütteln“ wohl heisst, wird sie ihn weiterhin verteidigen. Selbst wenn es eine Distanzierung eines Papstes von gewissen Nebensätzen seines Lieblingskardinals vonnöten sein soll.
5. November 2009 um 01:40
Ich hab den Meisner -unfreiwillig- mal live gesehen.
Das ist jetzt kein Scherz: Ich hatte anschließend das spontane Bedürfnis, mir die Augen zu waschen um das Gesehene rückgängig zu machen.
5. November 2009 um 12:50
meisner ist eh ein hetzer vor dem herrn, ich hoffe nur, daß das atheisten mahnt, nicht selber zu hetzen.
5. November 2009 um 13:04
Wenn’s war ist, dann darf man auf das Urteil gespannt sein. Ansonsten ist Meisner ja mit der Justiz vertraut – wenn auch von der anderen Seite, wie seine einstweilige Verfügung gegen den Kabarettisten Jürgen Becker zeigt. Der hatte gesagt: „In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zum anderen zu wechseln, bringt nichts.“
Nachzulesen beim Focus: http://www.focus.de/politik/deutschland/urteil_aid_64718.html
Sehr schön dabei diese Passage aus der kurzen Meldung:
Der Kölner Generalvikar Dominik Schwaderlapp sagte dazu: „Bei allem Respekt vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es Grenzen des Anstands und der Ehre, die nicht überschritten werden dürfen.“
Für Herrn Meisner offenbar nicht!
5. November 2009 um 15:01
Lest euch mal genau den 130 StGB durch. Das Meisner-Gelabere ist jedenfalls keine Volksverhetzung im Sinne des Gesetzes. Und Strafanzeigen gegen Institutionen gehen sowie so nicht. Es muss immer eine Person beschuldigt oder verdächtigt werden. Gut, das wäre hier Meisner, aber siehe oben. Fazit: Die Strafanzeige (das mit dem Zurückziehen geht auch nicht, man kann höchstens eine Strafantrag zurückziehen, aber das ist was anderes) wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft zurückgewiesen bzw. das Verfahren eingestellt.
5. November 2009 um 21:54
Aber auch eine zurückgewiesene, oder auch eine nur fiktive Strafanzeige ist immer noch besser als gar keine Anzeige.
Wenn die Strafanzeige gestellt und anschließend abgewiesen wird, werden sich viele Leute fragen:
Warum darf man gegen diesen Mann keine Anzeige stellen? Darf der sagen was er will, das ist ja gruselig…
Vielleicht kommts in die Medien.
Schön wärs jedenfalls.
6. November 2009 um 00:53
@Spaggy
Ja, immer noch besser als gar keine, aber diese Strafanzeige sollte
a) rechtswirksam formuliert
und
b) öffentlich bekannt gemacht werden
Was z.Bsp. MSS gemacht hat, war zumindest ein gutes Stück besser als das, was hier „scheinbar“ geschehen ist
.
. Dies sollten Experten übernehmen, und da kann es sein, dass Sackzement eher Recht hat, als wir. Auch wenn ich es ein wenig bezweifle, da in diesem Falle eine Anzeige von MSS theoretisch nicht möglich gewesen wäre
.
Ausserdem ist eine abgeblockte Anzeige für die Christen ein handfestes Argument, sich über die „dummen“ Atheisten lustig zu machen. Nein danke, diese Zielscheibe ist unoptimal plaziert. Allerdings bin ich auch kein Rechtsgelehrter und kann per Bauchgefühl nichts gescheites formulieren
Was ich gerne machen würde, wenn Meisner nicht solch lange Sätze benutzt hätte wäre, einige Wörter in der Äußerung durch reizende Moslems/Juden Wörter zu ersetzen und sie als T-Shirt zu drucken. Man würde zwar schon beim Gedanken daran hinter Gitter landen und etliche Billionen Euro wegen Volksverhetzung, Rassenwahn, Fremdenfeindlichkeit und sonstigen Erregungen von äffentlichen Ärgernissen zahlen müssen, aber wenn man Kardinal Meisner als Inspiration angibt und es mit einem beinahe gleichem Wortlaut belegen kann, dann wären die Reaktionen sicherlich sehr amüsant
.
Meisner provoziert. Meisner „rüttelt“ auf. Er versteht es, die Leute auf die Palme zu bringen. Er kann … ja, er darf homosexuelle Mitmenschen in christlichen Predigten beleidigen und er darf auch andere Weltanschauungen in den Dreck ziehen. Ganz öffentlich und brav von unseren Steuergeldern finanziert. Die Bekanntmachung der Fakten, wie auch die Verbreitung der Tatsachen findet entweder über Blogs oder – mit etwas Glück und Mut in der Hose – in Sendungen wie Frontal 21, Monitor oder Panorama statt. Damit müssen wir leider noch Leben. Politiker und Händefalter reden tagtäglich und an jeder Ecke von den christlichen (EU-)Werten und den lieben Seelenrettern. Das Groß der Ungereimheiten, die Misshandlungen, die finanziellen Fakten, die Homophobie uns ähnliche Auswüchse kommen nur vereinzelt in der Öffentlichkeit zum vorschein. So gut wie nie zusammen als ganzes Bild. Sowas muss sich der mündige Bürger selbst zusammenreimen oder aus verschiedenen (Internet-)Seiten und Büchern selbst erkundschaften.
Deshalb denke ich, dass eine solche „leise“ Strafanzeige nur kurz ein Lüftchen wehen lassen würde. Erst wenn in den Medien dies als Vorwand genommen wird, sich tiefer in die Glaubensmaterie und den Grund der Phobien hineinzuversetzen, könnte daraus was resultieren. Bis dahin aber stechen wir weiterhin mit kleinen Nadeln in dieses Christenkissen rein. Allein um uns etwas Luft von all dem Phobiengestank zu verschaffen
.
6. November 2009 um 07:56
@Spaggy
Dann wirst Du es hier sofort erfahren.
@Max
Ich kann Dich verstehen, aber sei nicht so pessimistisch, ich habe heute eine Nachricht bekommen, die Klage ist ernst gemeint, weitere Infos folgen demnächst.
Hallo Betreiber von Atheist Media Blog
Ich bin dabei die Begründung der Strafanzeige zu erweitern und zu präzisieren, hier der noch nicht für die Veröffentlichung vorgesehene Text zum gegenlesen, auch mit der Bitte um Korrekturen und Hinweise.
MFG
Name
Strafanzeige wegen Volksverhetzung…
6. November 2009 um 08:17
Sind (geistlich) Behinderte nach unserem Strafrecht nicht immun ?
6. November 2009 um 08:33
Schätze, dass ein Verfahren, möglicherweise wegen Unzurechnungsfähigkeit des bzw. der Angeklagten, erst gar nicht eröffnet wird.
(Man könnte auch sagen: (Mal wieder) unter den Teppich gekehrt wird.)
6. November 2009 um 20:18
Gegen alle Zweifler, die Strafanzeige gegen Meisner wurde heute in der Begründung des Straftatbestandes erweitert, insbesonderer wurde der Vorsatz zur Straftat begründet und der Behörde zugestellt. Zu gegebener Zeit wird der komplette Wortlaut veröffentlicht, damit dieses keine leise Anzeige wird – dpa ist bereits informiert. Und hier noch etwas, zitiert aus der Leipziger Volkszeitung – das Mittelalter läßt grüßen:
LVZ: Dawkins-Streit: Piusbruderschaft unterstützt Kardinal Meisner
Leipzig (ots) – Leipzig. Die Piusbruderschaft in Deutschland unterstützt die Vorwürfe des Kölner Erzbischofs Kardinal Meisner gegen den britischen Evolutionsbiologen Dawkins. „Meisner hat Recht, weil Dawkins Thesen genau dem Gedankengut totalitärer Regime entsprechen“, sagte der Distriktobere der Bruderschaft in Deutschland, Pater Franz Schmidberger der „Leipziger Volkszeitung“ (Freitag-Ausgabe). „Dawkins vermittelt genau das Gedankengut einer atheistisch-totalitären Ideologie. Wer Gott missachtet und völlig ausschaltet aus dem Weltbild, der wird letztlich auch zu einer Verachtung des Menschen kommen, weil er den Menschen nur noch als Materie, als Ware sieht.“ Meisner hatte in seiner Allerheiligen-Predigt dem britischen Genetiker Richard Dawkins ein der Nazi-Ideologie vergleichbares Weltbild vorgeworfen.
Zu Meisners umstrittenen Nazi-Vergleich meinte Schmidberger, Meisner liege richtig, wenn er Dawkins vorwerfe, dessen aggressiver Kampf gegen Glaube und Kirche führe zur Abschaffung des Menschen, wofür letztlich auch KZs und Gulags stehen. „Das ist richtig, was Kardinal Meisner gesagt hat. Ob der Nazi-Vergleich klug war, ist eine andere Sache. Leider ist es in Deutschland immer ein bisschen gefährlich, wenn man Vergleiche mit KZs anstellt. Da handelt man sich gleich den Vorwurf ein, man sei Antisemit. Aber grundsätzlich führt das, was Dawkins sagt, in letzter Konsequenz genau dazu.“
Für Schmidberger kommt Meisners Weckruf gegen „die Verharmlosung Dawkins“ genau zur rechten Zeit. „Ich würde mir wünschen, dass andere Bischöfe ebenso die Stimme erheben und hier warnen.“ Wenn es zu spät ist, würden viele der Kirche vorwerfen, sie habe nicht rechtzeitig die Stimme erhoben. „Sie sollen jetzt reden, es gilt heute den Feind zu bekämpfen.“ Es gebe keinen Grund zur Verharmlosung. „Die heutige falsche Toleranz-Ideologie, schlussendlich auch dem Verbrechen gegenüber, ist sehr bedauernswert und führt zu katastrophalen Folgen.“ Solch falsches, menschenverachtendes Gedankengut, wie es Dawkins verbreite, führe zur Ausbreitung einer gottvergessenen Ideologie und zum Wiederentstehen von totalitären Regimen. „Wenn der Mensch nur noch zur Ware degradiert wird, dann geht der Geist unter und die Verpflichtung zum Gottesgedanken. In solchen Ideologien wird die wahre Menschenwürde mit Füßen getreten“, so Schmidberger.
11. November 2009 um 19:24
Ich habe gestern die Strafanzeige nun durch einen Strafantrag ergänzt. DPA hat bis jetzt nicht reagiert. Im Zusammenhang mit der Anzeige habe ich auch noch weitere Zitate Meisners gefunden, z.B. bezeichnete er atheistisch erzogene Kinder als Krüppel (Spiegel-Interview 2005). Es könnte nützlich sein, weitere Tatbestände festzustellen, z.B. verharmlost er durch seine Nazie-Vergleiche auch die Nazi-Verbrechen. Ihr könnt die Strafanzeige unterstützen, indem ihr durch eingegen Recherchen Zitate mit Quellenangaben hier ins Netz stellt.
Grüße
PS: Meinen Namen möchte ich aus nachvollziehbaren Gründen, nicht öffentlich preisgeben – Die Strafanzeige wurde im Revierkommissariat Wohlmirstedt bei Magdeburg gestellt – nur für die Zweifler hier, mir ist es aber Ernst damit. Also über eure Unterstützung würde ich mich freuen.
11. November 2009 um 19:36
Noch ein PS: Die Meinungsfreiheit bedeutet rechtlich nicht, dass alles behauptet werden kann, Blödsinn ist zwar erlaubt, aber gerade Verunglimpfung, Verleumdung, d.h. falsche Tatsachenbehauptungen, die die Ehre andrer verletzen usw. schrenken dieses Recht auf Meinugsfreiheit ein. Seht euch mal an, wie viele Kirchen- und Religionskritiker wegen entsprechender „Meinungsäußerungen“ mit Prozessen überzogen werden – na das wißt ihr ja. Tatsächlich kann das, was Meisner erklärt, als Störung des öffentlichen Friedens interpretiert werden. Sogar der Gotteslästerungsparagraph der die Verunglimpfung von weltanschaulichen Bekenntnissen verbietet, kann hier gegen Meisner geltend gemacht werden.
Also wie das alles am Ende die Gerichte sehen, ist eine andere Frage, aber auch dann eine Klarstellung über das Verhältnis Staat und Kirche, das ist wirklich spannend und nicht unbedeutend.
11. November 2009 um 19:47
@Pseudonym
Jepp ! Vollste Zustimmung ! Es ist nicht „normal“, mit Beleidigungen um sich zu werfen. Sowas stört eindeutig den Frieden und kann sogar gemäß der eindeitugen Verunglimpfung anderer Weltanschauungen (= rechtswidriges Verhalten) strafverfolgt werden.
Da wünsche ich Dir vollstes gelingen ! Aus ganzem Herzen !
Ich kann es verstehen, wenn gewisse Politiker ihre Religion in den Himmel loben wollen. Andere kaufen sich ja auch Platten von Tokio Hotel und singen Bon Jovi Lieder bis zum Abwinken. Das individuelle gestalten der pers. Freiheit ist ein Grundrecht in unserem Staate.
Aber die Bevorziehung einer Musikrichtung, eines Künstlers, einer Religion oder einer Weltanschauung, ist wirklich nicht mehr als „Freiheit“ erkennbar. Und wenn ein Mann, selbst wenn er König der Juden ist, auf einem öffentlichen Platz und in aller Öffentlichkeit dann gegen das Menschenrecht wettert, dann muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen !
Ein Normalbürger darf ja auch nicht mit erhobenen rechten Arm rumlaufen und dann behaupten, er habe diese Symbolik, diese Weltanschauung, ja nicht anderen Aufgedrückt, sondern will sie nur im Sinne des Gesetzes äußern dürfen. Einiges ist eindeutig vom Gesetz beschränkt. Auch gewisse Äußerungen gegen Weltanschauungen. Selbst wenn diese Weltanschauungen rein gar nichts mit Götterglaube oder Glatzenanbetung zu tun haben sollten.
Ich wünsche Dir wirklich viel Erfolg, und ich beobachte die Lage mit Hoffnung auf eine positive Reaktion des Gerichtes
…
12. November 2009 um 09:06
@Pseudonym:Da kann ich Max nur recht geben und dir auch von mir viel Erfolg wünschen.
Um die Sache aber vielleicht ein wenig professioneller zu gestalten, könnte man doch einen Anwalt einschalten. Ich weiß, das kostet Geld, aber gerade bei einer solchen Angelegenheit findet man vielleicht einen, der aus Überzeugung hilft. Oder man sucht sich einen sehr jungen Jura-Absolventen, der sich ein wenig profilieren möchte…..
12. November 2009 um 11:02
Könnte man den IBKA oder die BGS nicht mit ins Boot holen? Da gibt es doch bestimmt Juristen, die den Ankläger gerne vertreten würde?
12. November 2009 um 19:10
@olyly
Ich werde ihn darauf mal ansprechen.